Höss Rechtsanwälte

Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei bei Ihren Spezialisten für Presserecht in Stuttgart und deutschlandweit.

Warum wir die optimalen Rechtsanwälte für Sie sind

Wir
- sind Spezialisten für Ihr Anliegen.
- sind für Sie da.
- sprechen Ihre Sprache.
- finden eine optimale Umsetzung für Ihre Anliegen und machen diese zu unserer Aufgabe.
- stellen uns ganz auf Sie und Ihre Interessen ein und erarbeiten eine individuelle Lösung für Sie.

Unsere Werte sind Vertrauen, Verlässlichkeit und absolute Unabhängigkeit. Kurzum - wir sagen als ideale Berater was wir denken und tun was wir sagen. Wenn Sie genauso denken wie wir, dann sind das die besten Voraussetzungen, um uns zu beauftragen - und erfolgreiche Lösungen für Ihre Anliegen zu schaffen.

Presserecht

Das Presserecht befasst sich, insbesondere mit Zeitungen und Zeitschriften sowie der Online-Presse als Erscheinungen der Massenkommunikation.

Unter Presserecht im weiteren Sinn versteht man alle für die Presse geltenden Rechtsnormen. Dieser weite Begriff umfasst angesichts der Vielgestaltigkeit des Pressewesens einen nicht geringen Teil der Rechtsordnung, wie zum Beispiel wichtige Bestimmungen des Urheber- und Verlagsrechts, des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie des allgem. Zivil- und Strafrechts.

Auf diesen Gebieten sind wir als Anwälte Schwerpunktmäßig tätig.

Zum Presserecht im engeren Sinne, das eine eigene selbständige Rechtsmaterie bildet, gehören nur die pressespezifischen Normen, die die Rechtsverhältnisse der Presse gerade im Hinblick auf ihre eigene Art und ihren außergewöhnlichen geistigen und politischen Einfluss regelt (s. auch Art. 75 GG).

Als wesentliche Regelungskomplexe des Presserechts zählen die Stellung der Presse in Staat und Gesellschaft (als öffentliche Aufgabe), die Pressefreiheit, das Ordnungsrecht der Presse, der Informationsanspruch der Presse, das Recht der Gegendarstellung, die Zeugnisverweigerung und Beschlagnahme im Pressebereich, der Gerichtsstand in Pressesachen, interlokales Kollisionsrecht, die innere Verfassung der Presse (Arbeitsrecht), das Standesrecht (der deutsche Presserat und Pflichten der Presse), die zivilrechtliche Haftung der Presse für rechtswidrige Veröffentlichungen (Schutz des Persönlichkeitsrechts, etc., auch über strafbewehrte Unterlassungserklärungen), pressespezifisches Vertragsrecht (Recht der Grossisten, Anzeigenwesen, etc.), Presse- und Strafrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht sowie das Zeichen- und Titelrecht der Presse sowie die Presse im Umfeld des Wettbewerbsrechts, sowie letztendlich des Vertriebsrechts.

Herr Rechtsanwalt Markus Höss verfügt über jahrelange presserechtliche Erfahrung aus der Vertretung und Beratung unter anderem von prominenten Spitzensportlern, Verlagen, Grossisten bei gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

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Ihr Recht zu sorgen.

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